FamilienrechtElterliche Sorge: Gleichzeitige Abänderung des Umgangsvergleichs erhöht den Verfahrenswert
| Holt das Gericht im Verfahren über die elterliche Sorge auch ein Sachverständigengutachten zur Umgangsregelung ein, wird nach Ansicht des OLG Brandenburg neben dem Verfahrenswert für die elterliche Sorge ein gesonderter Verfahrenswert für das Umgangsrecht festgesetzt. |
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AUSGABE: RVGprof 2/2025, S. 29 · ID: 50277328