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Feb. 2025

LeserforumVerringert Teilzahlung der Kaskoversicherung Wert der gesamten Schadensregulierung?

Abo-Inhalt 25.01.2025 2 Min. Lesedauer

| Frage: Der Anwalt wird vom Geschädigten beauftragt, einen Haftpflichtschaden aus einem Verkehrsunfall zu regulieren. Der Anwalt nimmt sowohl die Haftpflicht- als auch die Kaskoversicherung in Anspruch. Letztere zahlt einen Teil des entstandenen Schadens. Fraglich ist, ob dies zu einer Verringerung des Gegenstandswerts im Rahmen der Haftpflichtregulierung führt. Oft kürzen die Versicherer die außergerichtliche Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auf den Wert, der durch sie gezahlt wurde. Zu Recht? |

Antwort von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock (Koblenz): Nein! Nach dem LG Arnsberg richten sich die nach einem Verkehrsunfall zu ersetzenden Anwaltskosten nach dem vollen Schadensbetrag. Dies gilt auch, wenn der Geschädigte den Anwalt zunächst beauftragt, den Sachschaden mit dem Kaskoversicherer zu regulieren und dieser den Sachschaden mit Ausnahme der Selbstbeteiligung ausgleicht (11.5.16, 3 S 117/15, Abruf-Nr. 187818).

AUSGABE: RVGprof 2/2025, S. 24 · ID: 50146188

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