Selbstständiges BeweisverfahrenAuswirkung des Klageverfahrens auf die Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren
| Eine zentrale Frage betrifft in der Praxis die Bindungswirkung einer Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren (§ 494a Abs. 2 ZPO), wenn später ein Klageverfahren folgt. Hier entsteht häufig Unsicherheit, ob der nach § 494a Abs. 2 ZPO ergangene Kostenbeschluss endgültig ist oder durch die im Klageverfahren ergehende Kostenentscheidung verdrängt wird. Der BGH stellt klar, dass die Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren ihre Wirksamkeit verliert, wenn im folgenden Klageverfahren eine abweichende Kostenentscheidung getroffen wird. |
Sachverhalt
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AUSGABE: RVGprof 11/2025, S. 191 · ID: 50574410
