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StreitwertErhöhter Streitwert bei Geltendmachung von Mietminderung und Zurückbehaltungsrecht
| In mietrechtlichen Verfahren wird neben einer Mietminderung häufig auch ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend gemacht (§ 320 Abs. 1 S. 1 BGB). Für die anwaltliche Praxis stellt sich dabei eine erhebliche Unsicherheit: Ist dem Zurückbehaltungsrecht ein eigener, streitwerterhöhender Wert zuzuordnen? Während für die Mietminderung mittlerweile klare gesetzliche Regelungen im GKG bestehen, ist die Streitwertbemessung von Zurückbehaltungsrechten weiterhin uneinheitlich. Das LG Hagen hat klargestellt, dass ein selbstständig geltend gemachtes Zurückbehaltungsrecht grundsätzlich streitwerterhöhend wirkt und mit einem Drittel des begehrten Betrags zu bewerten ist. |
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AUSGABE: RVGprof 11/2025, S. 198 · ID: 50574322
