Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Nov. 2025

StreitwertErhöhter Streitwert bei Geltendmachung von Mietminderung und Zurückbehaltungsrecht

Abo-Inhalt28.10.202546 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| In mietrechtlichen Verfahren wird neben einer Mietminderung häufig auch ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend gemacht (§ 320 Abs. 1 S. 1 BGB). Für die anwaltliche Praxis stellt sich dabei eine erhebliche Unsicherheit: Ist dem Zurückbehaltungsrecht ein eigener, streitwerterhöhender Wert zuzuordnen? Während für die Mietminderung mittlerweile klare gesetzliche Regelungen im GKG bestehen, ist die Streitwertbemessung von Zurückbehaltungsrechten weiterhin uneinheitlich. Das LG Hagen hat klargestellt, dass ein selbstständig geltend gemachtes Zurückbehaltungsrecht grundsätzlich streitwerterhöhend wirkt und mit einem Drittel des begehrten Betrags zu bewerten ist. |

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: RVGprof 11/2025, S. 198 · ID: 50574322

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte