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VerfahrenskostenSo überprüfen Sie die Verhältnismäßigkeit eines Kostenansatzes

Abo-Inhalt09.10.202538 Min. LesedauerVon RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg

| Die Justizkasse macht nach Abschluss eines Verfahrens die dem Verurteilten auferlegten Verfahrenskosten geltend. Oft handelt es sich dabei um hohe Beträge, die z. B. aus umfangreichen Dolmetscherleistungen, TKÜ-Maßnahmen oder Auswertungen von Datenträgern stammen können. Das muss der Verurteilte nicht immer hinnehmen. |

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AUSGABE: RVGprof 11/2025, S. 190 · ID: 50570989

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