VerfahrenskostenSo überprüfen Sie die Verhältnismäßigkeit eines Kostenansatzes
| Die Justizkasse macht nach Abschluss eines Verfahrens die dem Verurteilten auferlegten Verfahrenskosten geltend. Oft handelt es sich dabei um hohe Beträge, die z. B. aus umfangreichen Dolmetscherleistungen, TKÜ-Maßnahmen oder Auswertungen von Datenträgern stammen können. Das muss der Verurteilte nicht immer hinnehmen. |
Sachverhalt
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AUSGABE: RVGprof 11/2025, S. 190 · ID: 50570989
