Kostenrecht
Vergütung hängt davon ab, ob Nebentätigkeit noch zur abgeschlossenen Instanz gehört
Zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte erhalten für gewisse Nebentätigkeiten keine Vergütung nach Nr. 3403 VV RVG. Dazu zählt auch die Stellungnahme zu einem Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist (OLG Frankfurt ...