Strafprozess
Der richtige Zeitpunkt für den Pauschgebührantrag
Wird ein Pauschgebührantrag (§ 51 RVG) zu früh gestellt, muss der Pflichtverteidiger mit dessen Zurückweisung rechnen. Dazu hat jetzt das OLG Braunschweig (7.3.25, 1 AR 21/24, Abruf-Nr. 248298) noch einmal Stellung genommen.