Strafprozess
Bei widersprüchlichen Angaben wird erhöhter Aufwand abgegolten
Widersprüchliche Angaben des Mandanten führen zu zeitlichem Mehraufwand. Diesen kann der Verteidiger in seiner Gebührenabrechnung geltend machen (OLG Frankfurt am Main 7.10.24, 2 U 86/23, Abruf-Nr. 244741).