Ergänzungspflegschaft
So lassen Sie Ihre Vergütung als anwaltlicher Ergänzungspfleger richtig festsetzen
Ein Ergänzungspfleger kann gemäß § 1915 Abs. 1 S. 1, § 1835 Abs. 1 bis 3 BGB a. F. Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Führt er seine Tätigkeit berufsmäßig aus, hat er Anspruch auf eine Vergütung nach dem RVG, wenn die ...