Kostenrecht
Anerkenntnis kann bei anberaumter Güteverhandlung zu spät sein
Ein Anerkenntnis ist nur sofortig, wenn es bei der ersten sich bietenden prozessualen Möglichkeit erklärt wird. Ist ein früher erster Termin mit vorangehendem Gütetermin angesetzt, ist das Anerkenntnis spätestens in der Güteverhandlung ...