Streitwertecke
In den Streitwert fließt nur ein, was im Streit ist
Die Annahme eines Titulierungsinteresses für die in eine Beendigungsvergleich integrierte Zeugnisvereinbarung setzt voraus, dass die Durchsetzbarkeit des titulierten Anspruchs aufgrund konkreter Umstände des Einzelfalls gleichwohl ungewiss ...