Auslagen
Nun gibt es doch eine Aktenversendungspauschale für den ortsansässigen Verteidiger
RVGprof
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11.02.2025
2117 Min. Lesedauer
Die Aktenversendungspauschale wird auch dem ortsansässigen Verteidiger erstattet. Dem hat sich das AG Tiergarten angeschlossen (10.12.24, 350 Gs 464/24, Abruf-Nr. 246440; ablehnend OLG Frankfurt a. M. RVG prof. 25, 22).