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AbschreibungDie neue degressive AfA für Wohngebäude: Ist der Beginn der Herstellung oder das Anschaffungsdatum entscheidend?
10.07.2024 2 Min. Lesedauer
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Es ist zwischen „Selbstherstellung“ und Anschaffung zu unterscheiden
| Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber eine degressive Abschreibung für Wohngebäude (§ 7 Abs. 5a EStG) eingeführt. Nun fragt sich ein SSP-Leser: Kommt es für diese Abschreibungsart auf den Beginn der Herstellung oder das Datum der Anschaffung an? Oder ist gar das Datum der Fertigstellung relevant? |
Antwort | Sie müssen hier unterscheiden, ob Sie die Immobilie selbst herstellen oder eine fertiggestellte Immobilie erwerben:
AUSGABE: SSP 8/2024, S. 4 · ID: 50091846
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