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V+V-EinkünfteNotentwässerung: Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand?
| Das Wesen der Modernisierung besteht darin, dem Gebäude den zeitgemäßen Stand wiederzugeben, den es durch technischen Fortschritt und Veränderung der Umweltanforderungen verloren hat. Wird eine Notentwässerung aufgrund geänderter DIN-Vorgaben notwendig, ist eine solche Anpassung des Gebäudes eine Modernisierung. Das hat das FG Düsseldorf klargestellt und die Aufwendungen als Erhaltungsaufwand deklariert. Letztlich entscheiden muss aber der BFH. |
Die Begründung des Gerichts: Letztlich bleiben das Wesen und die Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes durch die Notentwässerung völlig unverändert. Dass die Notentwässerung technisch dem alten System hinzutritt, ändere daran nichts. Somit sind die Kosten für das neue Notentwässerungssystem in voller Höhe sofort als Erhaltungsaufwand abzugsfähig (FG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2024, Az. 3 K 2044/18, Abruf-Nr. 242684).
AUSGABE: SSP 8/2024, S. 4 · ID: 50098960