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Außergewöhnliche BelastungFormaldehydbelastetes Wohnhaus: Abriss und Neubau kann für § 33 EStG des Guten zu viel sein
Abo-Inhalt 21.08.2024 2 Min. Lesedauer
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| Überschreitet die Belastung der Raumluft mit Formaldehyd in einem Wohnhaus den Grenzwert von 0,1 ppm, ist von einer konkreten Gesundheitsgefährdung auszugehen. Aufwendungen zur Beseitigung der Emissionen sind deshalb als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Das gilt aber nicht für Kosten eines Abrisses und Neubaus, wenn diese Maßnahmen nicht notwendig waren, um die Formaldehydemission zu beseitigen. Das hat das FG Baden-Württemberg klargestellt. |
FG bestätigt prinzipielle Abzugsmöglichkeit
AUSGABE: SSP 10/2024, S. 28 · ID: 50136517
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