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Immobilien Instandhaltungsrücklage: BFH-Musterprozess klärt Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs
Abo-Inhalt 12.09.2024 2 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Vermieten Sie als Mitglied einer Wohnungseigentümerschaft (WEG) eine Eigentumswohnung, müssen Sie an die Hausverwaltung auch Zahlungen leisten, die diese der Instandhaltungs- bzw. Erhaltungsrücklage zuführt. Bis dato sind diese Zahlungen nicht zum Zahlungszeitpunkt als Werbungskosten zu berücksichtigen, sondern erst, wenn sie für Instandhaltungen verausgabt worden sind. Ein Musterprozess beim BFH stellt diese Praxis in Frage. |
Der Musterprozess beim BFH
AUSGABE: SSP 10/2024, S. 22 · ID: 50147221
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