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EinkommensteuerStille Beteiligung am Betrieb des Arbeitgebers: Welcher Einkunftsart sind Einkünfte zuzuordnen?
Abo-Inhalt 19.09.2024 4 Min. Lesedauer
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| Leistungsträger an sich zu binden, ist in Zeiten des Fachkräftemangels das Gebot der Stunde. Eine Möglichkeit: Den Mitarbeiter still am Unternehmen beteiligen. In dem Fall stellt sich die Frage, ob der Mitarbeiter Einnahmen aus der Beteiligung bei den Kapitaleinkünften – und damit nur mit dem Abgeltungsteuersatz – oder bei den Einkünften aus unselbstständiger Arbeit (volle Progression) versteuern muss. Das FG Baden-Württemberg hat aktuell auf Ersteres entschieden. Weil das der Finanzverwaltung missfallen hat, hat sie Revision beim BFH eingelegt. |
AUSGABE: SSP 10/2024, S. 12 · ID: 49431842
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