EinkommensteuerRückabgewickelte Darlehensverträge: BFH entscheidet steuerzahlerfreundlich
| Zahlt eine Bank auf der Grundlage eines Vergleichs zur Beilegung eines Zivilrechtsstreits eine als „Nutzungsentschädigung“ bezeichnete Summe und ist unklar, ob damit der im Vergleich vereinbarte Verzicht auf die Rechte aus dem Darlehenswiderruf abgegolten oder im Rahmen der einvernehmlichen Rückabwicklung des widerrufenen Darlehens Nutzungsersatz geleistet werden soll, führt die Zahlung beim Empfänger weder zu Kapitaleinkünften noch zu sonstigen Einkünften. Das hat der BFH klargestellt. |
Der BFH begründet seine Entscheidung in den Rz 21 bis 23 u. a. wie folgt (BFH, Urteil vom 22.05.2024, Az. VIII R 3/22):
Login
AUSGABE: SSP 10/2024, S. 3 · ID: 50138136