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Feb. 2025

LeasingBGH zum Rücktritt vom Kaufvertrag beim geleasten Fahrzeug bei typischer Abtretungskonstruktion

Abo-Inhalt20.01.20254 Min. Lesedauer

| Eine aktuelle Entscheidung des BGH, die sich mit einer vom Lieferanten des Fahrzeugs gegenüber dem Leasingnehmer (LN) erklärten Aufrechnung befasst, zeigt deutlich: Beim Leasingkonstrukt darf nie übersehen werden, dass der Nutzer des Fahrzeugs, also der LN, nicht dessen Käufer ist. Alle Wertersatzansprüche des Lieferanten richten sich gegen den Leasinggeber (LG) als seinen Käufer (BGH 13.11.24, VIII ZR 168/23, Abruf-Nr. 245536). |

AUSGABE: VA 2/2025, S. 23 · ID: 50272236

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