Logo IWW
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Feb. 2025

Akteneinsicht im BußgeldverfahrenDie Frage der Akteneinsicht im Bußgeldverfahren macht offenbar noch immer erhebliche Probleme

Abo-Inhalt20.01.20251 Min. Lesedauer

| Das AG Köln (2.10.24, 815 OWi 103/24 (b), Abruf-Nr. 244732) hat dazu aber noch einmal festgestellt, dass dem Verteidiger auf Antrag die vollständige Messreihe zur Verfügung zu stellen ist. |

Die Begründung: Der Anspruch ergibt sich aus § 46 OWiG i. V. m. § 147 StPO. Ohne die Herausgabe der entsprechenden Daten würde der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt. Wird ein standardisiertes Messverfahren eingesetzt, muss der Betroffene zur Verteidigung konkrete Einwendungen gegen die Messung vorbringen. Das standardisierte Messverfahren bewirkt in diesem Sinne eine Beweislastumkehr, da der Betroffene konkret die Richtigkeit der Messung entkräften muss. Dies ist ihm nicht möglich, wenn er keine vollständige Überprüfung der Messung durchführen kann. Das setzt wiederum voraus, dass ihm alle vorhandenen Daten, insbesondere die gesamte Messreihe, zugänglich gemacht werden.

AUSGABE: VA 2/2025, S. 30 · ID: 50234205

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte