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Feb. 2025

FahrerlaubnisentzugEntziehung der Fahrerlaubnis auf Probe

Abo-Inhalt20.01.20251 Min. Lesedauer

| Zuwiderhandlungen, die von einem Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach Ablauf der Zweimonatsfrist des § 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StVG begangen werden, sind auch dann gemäß § 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StVG beachtlich, wenn eine verkehrspsychologische Beratung des Fahrerlaubnisinhabers im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung noch nicht abgeschlossen ist. |

So hat jetzt das OVG Münster entschieden (30.10.24, 16 B 998/23, Abruf-Nr. 245297) und die Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe im Verfahren wegen vorläufigen Rechtsschutzes bestätigt.

AUSGABE: VA 2/2025, S. 28 · ID: 50261365

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