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Mai 2025

FahrverbotNeue(re) Rechtsprechung zum Fahrverbot

Abo-Inhalt14.04.20258 Min. LesedauerVon RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg

| Wir haben zuletzt in VA 24, 87 aktuelle Rechtsprechung zum Fahrverbot vorgestellt. Daran schließt dieser Beitrag an. Er stellt die seitdem ergangene bzw. bekannt gewordene Rechtsprechung vor. |

Übersicht 1 / Allgemeines

Umstände des Einzelfalls
Entscheidung
Fundstelle
Der Geschwindigkeitsverstoß wird mit einem privaten Pkw begangen.
Das Regelfahrverbot kann auf sämtliche Fahrzeugarten, mit Ausnahme der Fahrzeuge, die unter Führerscheinklasse C fallen, beschränkt werden (hier: bei einem Müllwagenfahrer). Eine Führerscheinklasse ist eine Fahrzeugart i. S. d. § 25 StVG.
Beachten Sie | Das AG geht unzutreffend davon aus, dass das Ausnehmen einer Fahrzeugart im Rahmen des Fahrverbots kein teilweises Absehen vom Regelfahrverbot ist, sodass § 4 Abs. 4 BKatV in Gestalt einer Erhöhung der Geldbuße deswegen nicht anzuwenden sei.
AG Dortmund
7.3.24,
729 OWi 148/23,
Abruf-Nr. 247449
Bei einem Rotlichtverstoß sind Umstände ersichtlich, die einer abstrakten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entgegenstehen.
Es muss regelmäßig näher geprüft werden, ob das Regelfahrverbot gleichwohl schuldangemessen ist.
OLG Rostock
24.1.24,
21 ORbs 6/24,
Abruf-Nr. 240280

AUSGABE: VA 5/2025, S. 89 · ID: 50339768

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