Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Juli 2025

AkteneinsichtUmfang der Akteneinsicht in Messunterlagen

Abo-Inhalt17.06.20252 Min. Lesedauer

| Zwei amtsgerichtliche Entscheidungen haben sich noch einmal mit dem Umfang der Akteneinsicht in Messunterlagen befasst. |

Das AG Dortmund (4.3.25, 729 OWi 6/25 [b], Abruf-Nr. 247583) bejaht auf der Grundlage des fairen Verfahrens ein Recht der Verteidigung auf sogenannte erweiterte Akteneinsicht. Diese erweiterte Akteneinsicht betrifft Unterlagen und Daten, die bei der Behörde vorhanden sind und von denen sich die Verteidigung erhofft bzw. erhoffen kann, die Effektivität der Verteidigung erhöhen zu können und die insbesondere bei Überprüfung von Messverfahren auch einem Sachverständigen auf dessen Anforderung hin zur Verfügung gestellt werden würden. Dies gilt für die Falldatei inklusive der Rohmessdaten, für den hierfür notwendigen Token, das Passwort und schließlich auch für die digitalen Falldaten der gesamten Messreihe des Tattags. Aber: Was nicht existent ist, kann nach Auffassung des AG auch nicht Gegenstand der sogenannten erweiterten Akteneinsicht sein. Mit der Begründung hat das AG die Akteneinsicht in ein Ersteinrichtung- und Aufbauprotokoll für das Messgerät nebst Gehäuse abgelehnt.

AUSGABE: VA 7/2025, S. 125 · ID: 50391315

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte