Juli 2025
Ausfallschaden
Schwacke und Fraunhofer greifen nicht bei Fahrschulmietwagen
17.06.2025
1 Min. Lesedauer
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juli 2025 abgeschlossen.
MietwagenkostenWenn das beschädigte Fahrzeug groß und das angemietete klein ist: Worauf abzustellen ist
Abo-Inhalt17.06.20256 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Das LG Stuttgart sorgt in der Mietwagenfrage derzeit für Unruhe. Bei der Ermittlung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten sei der Ausgangspunkt nicht das beschädigte Fahrzeug, sondern das angemietete. Andere Obergerichte sind der Auffassung, das beschädigte Fahrzeug sei der Ausgangspunkt. Im Stuttgarter Fall gehörte das verunfallte Fahrzeug in die Gruppe 9. Angemietet wurde ein Fahrzeug der Gruppe 7. Der vom Vermieter berechnete Betrag war nach Auffassung des LG für die Gruppe 7 zu hoch, für die Gruppe 9 hätte er gepasst. Kläger war der Geschädigte selbst. |
Inhaltsverzeichnis
AUSGABE: VA 7/2025, S. 119 · ID: 50438341
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion