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Juli 2025

FahrverbotUntersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

Abo-Inhalt17.06.20251 Min. Lesedauer

| § 3 FeV regelt die Anforderungen an die Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nicht hinreichend bestimmt. Er kann daher nicht als Rechtsgrundlage für behördliche Untersagungen herangezogen werden. |

So hat es das OVG Nordrhein-Westfalen kürzlich in zwei Entscheidungen ausgeführt (5.12.24, 16 B 1300/23, Abruf-Nr. 248328 und 5.12.24, 16 B 175/24). Die Verwaltungsbehörde hatte den Antragstellern nach einer „Drogenfahrt“ mit einem Fahrrad bzw. einem E-Scooter das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt. Die Antragsteller hatten dagegen Klage eingereicht. Zugleich hatten sie erfolglos beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klagen wiederherzustellen. Die dagegen gerichteten Beschwerden waren beim OVG erfolgreich.

AUSGABE: VA 7/2025, S. 123 · ID: 50282118

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