Logo IWW
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
März 2025

SchadenersatzKein Schaden, wenn ArbN-Name aus Versehen in einem Werbeflyer des ehemaligen ArbG landet

Abo-Inhalt06.03.20256 Min. Lesedauer

| Das Ansprechen auf die Namensnennung in einem Flyer reicht allein für die Annahme eines immateriellen Schadens nicht aus, sondern stellt eine bloße Unannehmlichkeit dar. |

Sachverhalt

AUSGABE: AA 3/2025, S. 46 · ID: 50331199

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte