März 2025
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ArbeitspapiereKeine Herausgabe von Planungsunterlagen
Abo-Inhalt06.03.20254 Min. Lesedauer
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LAG Köln
| Am Ende des Arbeitsverhältnisses hat der ArbN keinen Anspruch auf eine tätigkeitsbezogene Bescheinigung über die verantwortliche Betreuung der Bauvorhaben während der Ausführungsphase sowie auf Kopien von Planungsunterlagen. |
Sachverhalt
AUSGABE: AA 3/2025, S. 43 · ID: 50331190
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