März 2025
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Ordentliche KündigungKündigung wegen bedrohlichem Facebook-Post
Abo-Inhalt06.03.20252 Min. Lesedauer
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Arbeitsgericht Berlin
| Auch ein Beitrag mit einer Fotomontage in einer privaten Facebook-Gruppe kann für einen ArbN zu einer ordentlichen Kündigung führen, wenn er als Bedrohung von Kollegen angesehen wird und zugleich eine konkrete und nachhaltige Störung des Betriebsfriedens ist. |
Sachverhalt
AUSGABE: AA 3/2025, S. 42 · ID: 50331177
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