Apr. 2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Apr. 2024 abgeschlossen.
MindestlohnArbeitgeber darf nicht einseitig Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auf monatliche Zahlungen umstellen
15.03.2024 1 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Arbeitgeber kann sich nicht auf § 271 Abs. 2 BGB berufen
| Die Zweifelsregelung in § 271 Abs. 2 BGB gestattet es einem Arbeitgeber nicht, eine dem Arbeitnehmer bisher zustehende jährliche Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld kraft einseitiger Entscheidung in anteilig umgelegten monatlichen Teilbeträgen zu gewähren, um sie pro rata temporis auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen zu können. Diese Auffassung vertritt das LAG Baden-Württemberg im Streit über die Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs durch Sonderzahlungen (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.01.2024, Az. 3 Sa 4/23, Abruf-Nr. 239405). |
AUSGABE: LGP 4/2024, S. 72 · ID: 49940279
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion