MitarbeiterbeteiligungBFH: Der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein Arbeitslohn
| Der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat. Das hat der BFH entschieden. |
Im konkreten Fall ging es um Mitarbeiterbeteiligungen für Manager. Den Führungskräften wurden Anteile am Arbeitgeber, einem Start-Up-Unternehmen, eingeräumt. Diese verkauften sie später zum aktuellen Marktpreis über die Börse – mit immensem Gewinn. Lohnsteuer mussten sie auf den Gewinn aber nicht bezahlen. Ein lohnsteuerbarer Vorteil könne nämlich nur insoweit vorliegen, als der Manager aus der Veräußerung der Beteiligung einen durch das Arbeitsverhältnis veranlassten marktunüblichen Überpreis erziele. Im Umkehrschluss bedeutet das: Beruht der zugewendete Vorteil auf anderen gesonderten Rechtsbeziehungen, scheidet die Annahme von Arbeitslohn aus. Weil sich der Fall im Jahr 2007 abspielte, sei der Gewinn im Ergebnis also steuerfrei (BFH, Urteil vom 14.12.2023, Az. VI R 1/21, Abruf-Nr. 239989).
Ausgabe: 04/2024, S. 69 · ID: 49948094
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