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Geschenke/SachzuwendungenNeues BFH-Urteil zum Sportsponsoring: Bei VIP-Logen § 37b EStG-Pauschalsteuer mindern
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Hinweis an Redaktion
| Viele Unternehmer unterstützen überregionale Sportvereine und buchen VIP-Logen, um dort Geschäftspartner und/oder eigene Arbeitnehmer zu empfangen. Der Wermutstropfen: Die eingeladenen Personen müssen diese Leistung selbst versteuern, es sei denn, der Unternehmer als Einladender nutzt die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG und übernimmt diese Steuer. Genau zu jenem § 37b EStG hat der BFH jüngst eine neue steuerzahlerfreundliche Entscheidung gefällt, die LGP nachfolgend vorstellt. |
AUSGABE: LGP 4/2024, S. 80 · ID: 49963927
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