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LohnabrechnungLohnabrechnung 2024 – das sind die Änderungen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes
Top-Beitrag Abo-Inhalt 27.03.2024 10 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München
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| Ein Teil der ursprünglich im Wachstumschancengesetz geplanten Änderungen für die Lohnabrechnung 2024 war Ende 2023 noch in das Kreditmarktförderungsgesetz übernommen worden, damit die Neuerungen zum 01.01.2024 in Kraft treten konnten. Der Rest blieb im Wachstumschancengesetz. Das ist jetzt endlich in trockenen Tüchern; der Bundesrat hat dem Gesetz am 22.03.2024 zugestimmt. Damit treten viele Änderungen rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft. LGP liefert Ihnen den Überblick, was sich durch Wachstumschancen- und Kreditmarktförderungsgesetz ändert bzw. geändert hat. I
AUSGABE: LGP 4/2024, S. 73 · ID: 49932109
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