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ArbeitsmigrationDie neuen Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten im Überblick
Top-Beitrag Abo-Inhalt 19.03.2024 6 Min. Lesedauer Von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln
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| Überall fehlen Fachkräfte – z. B. in der Pflege, in Krankenhäusern, in Kindertagesstätten und im Handwerk. Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ soll dem gegensteuern. Es ist im November 2023 mit der ersten von drei Stufen in Kraft getreten. Mittlerweile gilt auch schon Stufe Zwei. Fachkräfte mit Berufsausbildung und Personen mit berufspraktischen Kenntnissen können so leichter nach Deutschland einwandern. LGP verschafft Ihnen einen Überblick. |
AUSGABE: LGP 4/2024, S. 88 · ID: 49952332
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