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MitarbeiterbeteiligungBFH: Der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein Arbeitslohn
Abo-Inhalt05.03.2024484 Min. Lesedauer 
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- Beitrag „Angemessene Zweitwohnung: Welche Fragen noch offen und welche beantwortet sind“,SSP 12/2023, Seite 10 → Abruf-Nr. 49752712
 
Zugewendeter Vorteil beruht auf gesonderter Rechtsbeziehung
| Der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat. Das hat der BFH entschieden. |
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AUSGABE: LGP 4/2024, S. 69 · ID: 49948094
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