HonorarrechtHonoraranpassung bei Bauverzögerung: OLG Köln setzt Hürden höher
| Eine Honoraranpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage kommt bei Pauschalhonoraren nur in Betracht, wenn die Mehrleistungen des Planers zu einem unerträglichen oder unzumutbaren Missverhältnis von Gesamtleistung und Pauschalpreis führen. Das hat das OLG Köln entschieden und die Hürden für eine Honoraranpassung bei unverschuldet verzögerter Bauüberwachung bzw. Bauverzögerung um einiges nach oben geschraubt. |
Urteil hat hohe Bedeutung fürs Tagesgeschäft
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AUSGABE: PBP 3/2025, S. 12 · ID: 50324298
