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März 2025

Leserforum Wie ist ein selbstständiger Radweg zu honorieren?

Abo-Inhalt19.02.20252 Min. Lesedauer

| Nicht alle Objekte, die für ein Bauvorhaben zu planen sind, werden in der HOAI definiert. Doch wie sind sie dann zu honorieren? Hierzu hat PBP die Anfrage eines Lesers erreicht. Konkret geht es um einen „selbstständigen Radweg“. Dipl.-Ing Ulrich Welter, ö. b. u. v. Sachverständiger für Honorare für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, nimmt dazu Stellung. |

Frage: Bei einer aktuellen Bewerbung für die Erbringung von Planungsleistungen für einen Radweg sind wir auf folgenden Widerspruch in der HOAI gestoßen: § 45 HOAI „Verkehrsanlagen“ beschränkt sich gemäß Punkt 1 auf Anlagen des Straßenverkehrs, ausgenommen selbstständige Rad-, Geh- und Wirtschaftswege und Freianlagen nach § 39 Abs.1. Demnach ist ein selbstständiger Radweg nicht dem Leistungsbild Verkehrsanlagen zuzuordnen. Naheliegend wäre eine Zuordnung zu den Freianlagen (§ 39 HOAI). Doch auch in der Objektliste (Anlage 11), die diesem Leistungsbild zugeordnet ist, sind Radwege nicht enthalten. Können Sie uns eine eindeutige Zuordnung in das richtige Leistungsbild der HOAI erläutern?

AUSGABE: PBP 3/2025, S. 5 · ID: 50290729

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