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März 2025

VertragsrechtOLG Dresden: Architekt hat umfassende Überwachungs- und Koordinierungspflichten

Top-Beitrag Abo-Inhalt 03.03.2025 6 Min. Lesedauer Von Rechtsanwältin Carla Witte, Weimer & Partner Rechtsanwälte PartG mbB

| Die von der Grundleistung umfasste Koordinationsaufgabe des Architekten beschränkt sich im Rahmen der Lph 8 auf die zeitliche und inhaltliche Abstimmung der Leistungen der fachlich an der Objektüberwachung Beteiligten, nicht aber der Bauausführenden. Diese – in PBP 1/2025 vertretene und begründete – Ansicht teilt die Rechtsprechung in Gestalt des OLG Dresden nicht und bleibt dabei: „Im Rahmen seiner Koordinierungspflicht hat ein Architekt das harmonische Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer ... sicherzustellen“. Was ist für Sie jetzt zu veranlassen? |

PBP-03.2025_TopBeitrag_AdobeStock_105450711_Baustellenbesprechung.jpg (Bild: © Microgen - stock.adobe.com)
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Bild: © Microgen - stock.adobe.com

AUSGABE: PBP 3/2025, S. 13 · ID: 50316071

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