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LPH 8OLG Köln: Überwachungsfehler kann nur mit Bautagebuch widerlegt werden
Abo-Inhalt 11.02.2025 2 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Oft wird darüber gestritten, ob die konsequente Führung eines Bautagebuchs notwendig ist. Dass bei Unterlassung das Honorar entsprechend gekürzt werden kann, ist von der Rechtsprechung bereits geklärt (KG Berlin, Urteil vom 01.12.2017, Az. 21 U 19/12, Abruf-Nr. 205005). Aber es kann noch wesentlich schlimmer kommen, wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Köln zeigt. Die Kölner Richter sehen nämlich auch Schadenersatzfolgen. Wappnen Sie sich dagegen. |
Kölner Richter urteilen streng
AUSGABE: PBP 3/2025, S. 16 · ID: 50293410
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