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HonorarLph 2: Wie sich Nachhaltigkeit honorieren lässt?

Abo-Inhalt03.03.20252 Min. Lesedauer

| Nachhaltiges Bauen wird immer wichtiger. Im Vergleich zu Standardprojekten führt das jedoch zu einem erheblichen Mehraufwand in der Planung. Wie lässt sich dieser honorieren? Dazu eine Anfrage eines Architekten, beantwortet von Dipl.-Ing. Elisabeth Heinemann (Architektin, ö. b. u. v. Sachverständige für Honorare und Architektenleistungen, Augsburg). |

Frage: Ich habe eine Frage bezüglich der Honorierung von Entscheidungsvorlagen, die der Bauherr in Lph 2 anfordert. Die Vorlagen sollen die Investitionskosten, den monetären Wartungs-/Instandhaltungsaufwand und Nachhaltigkeitskriterien darstellen und bewerten. Würden Sie die Honorierung dieser Leistungen als Grundhonorar gemäß HOAI-Anlage 10 Lph 2 c. „Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen“ oder als Besondere Leistung anbieten? Konkret fordert der Bauherr Entscheidungsvorlagen u. a. zu den Themen

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AUSGABE: PBP 3/2025, S. 4 · ID: 50317048

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