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EinkommensteuerNeu beim BFH: Ist Corona-Überbrückungshilfe Plus eine steuerpflichtige Betriebseinnahme?

Abo-Inhalt08.01.20242 Min. LesedauerVon Dipl-Finanzwirt Matthias Ulbrich, Visselhövede

| 300 Mio. Euro hatte NRW für die Überbrückungshilfe Plus bereitgestellt. Für den Zeitraum Juni bis Dezember 2020 erhielten u. a. Solo-Selbstständige und Freiberufler – soweit sie für diese Zeit keine Grundsicherung nach dem SGB erhalten haben – bis zu 1.000 Euro pro Monat, also quasi einen fiktiven Unternehmerlohn. Fraglich blieb: Ist das erhaltene Geld eine steuerpflichtige Betriebseinnahme? Ja, meint das FG Düsseldorf. Letztlich entscheiden muss aber der BFH. |

Architekt sieht in Überbrückungshilfe Plus Ersatz für Grundsicherung

AUSGABE: SSP 2/2024, S. 28 · ID: 49856162

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