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SponsoringNeues BFH-Urteil zum Sportsponsoring: Bei VIP-Logen 37b EStG-Pauschalsteuer mindern
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Hinweis an Redaktion
| Viele Unternehmer unterstützen überregionale Sportvereine und buchen VIP-Logen. Wie Sie als Sponsor Ihren Betriebsausgabenabzug optimieren, hat SSP Ihnen in Teil 1 erklärt. Ein Problem bleibt aber: Gäste, die Sie in die VIP-Loge einladen, müssen diese Leistung, die Sie ihnen zukommen lassen, selbst versteuern. Es sei denn, Sie als Einladender nutzen die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG und übernehmen diese Steuer. Genau zu jenem § 37b EStG hat der BFH jüngst eine neue steuerzahlerfreundliche Entscheidung gefällt, die SSP Ihnen nachfolgend vorstellt. |
AUSGABE: SSP 6/2024, S. 10 · ID: 49957858
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