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Außergewöhnliche BelastungenBFH stellt klar: Aufwendungen für Präimplantationsdiagnostik können außergewöhnliche Belastungen sein
| Aufwendungen einer gesunden Steuerzahlerin für eine Präimplantationsdiagnostik (PID), die durch eine Krankheit des Partners veranlasst ist, können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Das hat der BFH klargestellt. |
Hintergrund | Bei der PID handelt es sich um ein genetisches Diagnoseverfahren zur vorgeburtlichen Feststellung von Veränderungen des Erbmaterials, die eine Fehl- oder Totgeburt verursachen bzw. zu einer schweren Erkrankung eines lebend geborenen Kindes führen können. Es erfolgt eine zielgerichtete genetische Analyse von Zellen eines durch künstliche Befruchtung entstandenen Embryos vor seiner Übertragung und Einnistung in die Gebärmutter.
AUSGABE: SSP 6/2024, S. 2 · ID: 50030091