BilanzElementarereignis zerstört Betrieb: Mithilfe der RfE hält sich der Schaden steuerlich in Grenzen
| Dauerregen, Hochwasser und Überschwemmungen – all das war Nachrichtenthema Nummer Eins im Juni. Zerstörte Häuser und Betriebe waren die Folge. Glück im Unglück haben diejenigen, die für derartige Elementarereignisse eine Versicherung abgeschlossen haben. Doch mit Zahlung der Entschädigung treten bei vielen Betriebsinhabern weitere Fragen auf: Wie ist sie zu vereinnahmen? Geht das ohne zusätzliche Steuerbelastung? Und was ist, wenn die Entschädigung 2024 gezahlt, das neue Betriebsgebäude aber erst 2025 fertiggestellt wird. SSP klärt anhand eines Musterfalls auf. |
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AUSGABE: SSP 7/2024, S. 18 · ID: 50068355