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SponsoringVIP-Loge und § 37b EStG: Was gilt für die Sozialabgaben?
| Wird der aus einer VIP-Loge für Arbeitnehmer resultierende Sachbezug nach § 37b EStG pauschal lohnversteuert, besteht dann immer eine Befreiung von den Sozialabgaben? Diese Frage hat ein SSP-Leser zum Beitrag in SSP 6/2024 auf Seite 10 gestellt. |
Antwort | Entscheidend ist, zu wem ein Arbeitsverhältnis besteht. Ist das der Arbeitgeber, der auch die VIP-Loge bezahlt, dann kann durch die Pauschalierung nach § 37b Abs. 2 EStG zwar die Erhebung der Lohnsteuer vereinfacht werden. Sozialabgaben fallen trotzdem an (§ 14 Abs. 1 SGB IV). Handelt es sich hingegen um Arbeitnehmer eines fremden Arbeitgebers, werden also Arbeitnehmer eines Geschäftspartners in die VIP-Loge eingeladen, dann entfallen durch die Pauschalierung nach § 37b Abs. 1 EStG auch die Sozialabgaben (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 14 SvEV).
AUSGABE: SSP 7/2024, S. 2 · ID: 50068195