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PV-AnlagenDacherneuerung erfolgt zusammen mit PV-Anlagen-Installation: Welcher USt-Satz gilt für Dachziegel mit integrierten Dachhaken?
| Ein SSP-Leser hat im Zusammenhang mit der Lieferung einer PV-Anlage das Dach seines Hauses erneuern lassen. Dabei kamen auch Dachziegel mit integrierten Dachhaken zur Montage der PV-Anlage zum Einsatz. Diese Spezial-Dachziegel hat der Dachdecker in seiner Rechnung zwar gesondert ausgewiesen, aber mit 19 Prozent Umsatzsteuer berechnet. Der Leser fragt sich: Müsste für die Spezial-Dachziegel nicht der Nullsteuersatz gelten? |
Antwort | Dem Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG unterliegen alle wesentlichen Komponenten einer PV-Anlage. Das sind die Gegenstände, deren Verwendungszweck speziell im Betrieb oder der Installation von PV-Anlagen liegt oder die zur Erfüllung technischer Normen notwendig sind. Bei einer PV-Anlage zählt dazu neben dem Batteriespeicher und den Solarmodulen – hierzu zählen wiederum auch Solardachziegel – insbesondere die Dachhalterung (Abschn. 12.18 Abs. 8 UStAE). Keine wesentlichen Komponenten sind hingegen Zubehörartikel wie Schrauben, Nägel und Kabel. Das bedeutet: Gewöhnliche Dachziegel stellen keine wesentlichen Komponenten einer PV-Anlage dar und unterliegen folglich dem Regelsteuersatz. Ob etwas anderes gilt, wenn die Dachziegel mit einer Dachhalterung für die Montage der PV-Anlage versehen wurden, ist umstritten. Im Fall des Lesers vertritt SSP die Auffassung, dass für die Spezial-Dachziegel der Nullsteuersatz anzuwenden ist. Aber: Handelt es sich nur um einen montierten Aufsatz für einen bestehenden gewöhnlichen Dachziegel, dürfte der Regelsteuersatz zutreffend sein.
AUSGABE: SSP 7/2024, S. 3 · ID: 50061129