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27.06.2024

WerbungskostenWelche Aufwendungen Führungskräfte absetzen dürfen: Alles rund um die Bewirtung

Abo-Inhalt 26.06.2024 7 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Mitarbeiter motivieren, das Unternehmen repräsentieren, Geschäftskontakte pflegen – die Aufgaben von Führungskräften unterscheiden sich von denen „normaler“ Arbeitnehmer. Darum haben Führungskräfte oft auch mehr Ausgaben im Job-Umfeld. Die Gretchenfrage, die sich dabei immer stellt: Handelt es sich um Werbungskosten? Und weiter: Was gilt speziell beim Eintritt in den Ruhestand? Oder für die teilweise Weitergabe einer Tantieme? SSP nimmt sich in einer zweiteiligen Serie eine Reihe typischer Ausgaben vor und prüft ihre Abzugsfähigkeit. In Teil 1 dreht sich alles um die Bewirtung. |

AUSGABE: SSP 7/2024, S. 14 · ID: 50053432

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