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Bilanz Altersfreizeittage: BFH akzeptiert Rückstellungsbildung in der Steuerbilanz

Abo-Inhalt 26.09.2024 6 Min. Lesedauer Von Dipl.-Fw. und Dipl.-Kfm. André Reineke, Bielefeld

| Wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, können Unternehmen, die Mitarbeitern „Altersfreizeitmodelle“ anbieten, die in der Zukunft anfallenden Kosten bereits heute steuermindernd berücksichtigen. Das hat der BFH klargestellt. SSP macht Sie mit dem entschiedenen Fall sowie den Voraussetzungen für die steuermindernde Rückstellungsbildung vertraut. |

AUSGABE: SSP 10/2024, S. 14 · ID: 50132323

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