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FahrerlaubnisentzugVorläufiger Fahrerlaubnisentzug: Aufhebung wegen Zeitablaufs
| Gegen den Angeschuldigten war ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung anhängig. Dort wurde ihm die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Das AG hat dies jetzt aufgehoben. Grund: Unverhältnismäßigkeit der weiteren Fortdauer. |
Das AG verweist darauf, dass die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wie alle strafprozessualen Zwangsmaßnahmen verfassungsrechtlichen Schranken unterworfen ist. Diese konkretisieren sich besonders im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und in dem Beschleunigungsgebot (AG Bad Homburg 12.8.24, 7a Ds 117/24, Abruf-Nr. 245763). Die Belastung aus einem Eingriff in den grundrechtlich geschützten Bereich eines Beschuldigten muss in einem vernünftigen Verhältnis zu den der Allgemeinheit erwachsenden Vorteilen stehen. Dieses Übermaßverbot kann im Einzelfall nicht nur der Anordnung und Vollziehung, sondern auch der Fortdauer einer strafprozessualen Maßnahme zeitliche Grenzen setzen.
AUSGABE: VA 2/2025, S. 28 · ID: 50151866