Dez. 2025
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>UmsatzsteuerBFH bestätigt: PKV-Tarifoptimierung gegen Entgelt ist umsatzsteuerfrei
Abo-Inhalt28.10.2025219 Min. Lesedauer
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| Ein nach § 4 Nr. 11 UStG steuerfreier Umsatz kann auch dann vorliegen, wenn aufgrund der Tätigkeit ein bestehender Vertrag durch Abschluss einer Änderungsvereinbarung optimiert wird. Der Umstand, dass der Versicherungsnehmer das Entgelt entrichtet, steht der Steuerbefreiung nicht entgegen. Dies hat der BFH im Streit zwischen einem Versicherungsmakler und dem Finanzamt entschieden. |
Geschäftsmodell: Optimierung bestehender PKV-Verträge
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AUSGABE: VVP 12/2025, S. 8 · ID: 50602877
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